Unfallgutachten in München – Wer zahlt?
Das kommt immer darauf an, wer an dem Unfall schuld ist. Sollte der Schaden an Ihrem Auto ein Fremdverschulden sein, greift die Haftpflicht des Unfallverursachers. Denn die Kosten des Kfz Gutachters gehören zu den Schadenskosten.
Sie haben als Unfall-Geschädigter nach § 249 BGB das Recht auf Erstattung aller Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall anfallen. Es sollten folgende Kosten übernommen werden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen:
- Abschlepp- und Bergekosten
- Gutachterkosten
- Rechtsanwaltskosten
- Reparaturkosten
- Nutzungsausfall (wenn Sie keinen Mietwagen nehmen)
- Mietwagenkosten
- Und eine Auslagenpauschale
Allerdings bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel
→ Wenn es sich um ein Bagatellschaden handelt, dann übernimmt die Versicherung selten die Gutachter-Kosten, wegen „Unverhältnismäßigkeit“. Allerdings reist ein Kostenvoranschlag des Gutachters oft aus.
→ Wenn Sie bei der Behebung des Schadens unnötige Kosten verursachen, dann zahlt die Versicherung den Schaden ebenfalls nicht.
→ Sollten die Gutachtenkosten unangemessen hoch sein, kann die Versicherung ablehnen diese zu zahlen.
Sind sie selbst an dem Unfall schuld, wenn also ein Kaskoschaden vorliegt, dann schickt Ihre Versicherung oder der Geschädigte selbst einen Gutachter. Sollten Sie allerdings mit der Schadensfeststellung nicht zufrieden sein, können Sie ein Sachverständigenverfahren verlangen.
Bei diesem Verfahren beauftragen Sie einen weiteren Gutachter und durch einen Obergutachter werden beide Gutachten bewertet. Die anfallenden Kosten können bei einigen Rechtsschutzversicherer eingereicht werden.